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Sonnenstrom - Vergütung

Das vom Deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum EEG trat bereits am 1.1.2004 in Kraft. Die Solarstromvergütung ist wie folgt geregelt:


  • Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt 45,7 Cent/kWh.

  • Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

  • Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent.

  • Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent.
    (Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)

  • Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent.

  • Weggefallen ist der so genannte "1000 MW-Deckel", der den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.

  • Die Senkung der Mindestvergütung für neue Anlagen (Degression) von 5% pro Jahr wird beibehalten.

  • Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen.


Degression: 5 % jährlich ab 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5 % ab 2006

Jahr bis 31.07.04 ab 01.08.04 2005 2006 2007 2008
Gebäudeanlagen 45,7 ct 57,4 ct 54,53 ct 51,80 ct 49,21 ct 46,75 ct
ab 30 kW 45,7 ct 54,6 ct 51,87 ct 49,28 ct 46,82 ct 44,48 ct
ab 100 kW 45,7 ct 54,0 ct 51,30 ct 48,74 ct 46,30 ct 43,99 ct
Fassadenbonus   5,00 5,00 ct 5,00 ct 5,00 ct 5,00 ct
Freilandanlagen 45,7 ct 45,7 ct 43,42 ct 40,60 ct 37,96 ct 35,49 ct

 

Quelle: www.solarserver.de



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